saceba Immobilienverwaltung
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Aufgaben! Rufen Sie uns an:
089 / 680 929 90

Ungenehmigt darf keine Klimaanlage eingebaut werden

Holt ein Ehepaar, das in einer Eigentumswohnung im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft wohnt, keine Genehmigung für den Einbau einer Außenklimaanlage ein und wird die Zustimmung auf nachträgliche Gewährung von den Miteigentümern abgelehnt, so muss die Klimaanlage wieder abgebaut werden.

Das gelete jedenfalls dann, wenn für die Versorgungsleitungen die Fassade durchbohrt werden musste und das Gerät das optische Erscheinungsbild stört. Das Argument der Eheleute, sie müssten ihr (Klein-)Kind vor der Hitze im Sommer schützen, zog nicht. Eine Außenklimaanlage ist nicht die einzige Möglichkeit, sich vor Hitze zu schützen – und schon gar nicht, ohne die zwingend nötige Zustimmung der Miteigentümer. zuvor eingeholt zu haben.

AG München, Az.: 484 C 17510/18

Gerne unterstützt Sie die saceba bei der Verwaltung Ihrer Immobilie! Mit unserem Fachwissen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und informieren Sie über neue Gesetze und Änderungen.

  • Alle Beiträge
  • Archiv
  • Energieausweis
  • Immobilien Know-how
  • Objekte
  • Urteile & Rechtliches
Wohnung zur Miete in Harlaching - Ansicht des Gebäudes von der Vorderseite Archiv

Mietwohnungen München Harlaching

3 / 4 Zimmerwohnungen in ruhiger Lage zu vermieten ...
weiterlesen
Der Mietvertrag und seine Vertragsformen - Mietverwaltung saceba Immobilien Know-how

Der Mietvertrag und seine häufigsten Vertragsformen

Das BGB regelt unter den §§ 535 - 597 die Miet- und Pachtverträge. Die gebräuchlichsten Vertragsformen für Immobilienmietverträge
weiterlesen
Urteil: Ungenehmigt darf keine Klimaanlage eingebaut werden Urteile & Rechtliches

Ungenehmigt darf keine Klimaanlage eingebaut werden

Urteil das Ag München über den Einbau von Klimaanlagen in Eigentumswohnungen. Genehmigungspflichtig durch die Eigentümergemeinschaft ...
weiterlesen
Nach oben scrollen