Willkommen bei der saceba Immobilienverwaltung
Die saceba Immobilienverwaltung verbindet fundierte Erfahrung mit modernesten Methoden in der Verwaltung von Immobilien. Dabei verstehen wir uns nicht nur als reine Verwalter Ihres Besitzes, sondern beraten Sie immer auch hinsichtlich aller Optimierungsmöglichkeiten und das nicht nur beim Faktor Kosten.
Die größten Erfolgsfaktoren unserer täglichen Arbeit sind
- unsere umfangreichen kaufmännischen Fachkenntnisse,
- stets aktuelles rechtliches KnowHow,
- die intensive technische Betreuung und
- unser soziales Management.
Dabei arbeiten wir immer mit vollstem Engagement in Ihrem Sinne.
Als Eigentümer erhalten Sie jedes Jahr eine ausführliche Dokumentation Ihrer Immobilie. Der Bereich der Finanzverwaltung für die uns anvertrauten Objekte geht dabei weit über die Buchhaltung und Abrechnungserstellung hinaus. Hier bieten wir Ihnen ein gründliches Betriebskostenmanagement mit der damit verbundene Kostenanalyse und Kostenminimierung.
Im Rahmen eines unabhängigen Immobilienchecks stellen wir Ihnen gerne für Immobilien, die bisher nicht von uns betreut werden, den aktuellen Zustand und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen zusammen.
Wir unterstützen Sie genau so, wie Sie es wünschen - punktuell mit der Betriebskostenabrechnung oder mit einem Full Service bei Ihrer gesamten Objektverwaltung.
Wir freuen uns auf Sie - rufen Sie uns an.
CORONA AKTUELL - Sonderregelungen für WEGs
Angesichts der Corona-Kriese ist es aktuell schwierig bis unmöglich, Eigentümerversammlungen abzuhalten. Wie lang dieser Zustand andauern wird, ist offen. Ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz sieht daher temporär geltende Sonderregelungen zum Wohneigentumsgesetz vor. So bleibt der zuletzt bestellte WEG-Verwalter auch nach Ablauf der Bestellungszeit im Amt, bis er abberufen wird oder die Wohnungseigentümer einen neuen Verwalter bestellen. Zudem gilt der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan auch dann bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort, wenn die Wohnungseigentümer zuvor keine Fortgeltungsklausel beschlossen hatten. Hierdurch soll die Finanzierung der Gemeinschaft gesichert werden.
In der Gesetzesbegründung wird darauf hingewiesen, dass über die Jahresabrechnung dann in der nächsten Eigentümerversammlung zu beschließen ist, die Abrechnung den Eigentümern aber auch schon vor einer solchen Beschlussfassung zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die Eigentümer die Abrechnung für steuerliche Zwecke benötigen. Die Geltungsdauer der Sonderregelungen zum WEG ist bis zum 31.12.2021 beschränkt.
WEG-Reform ist am 01.12.2020 in Kraft getreten.
Zum 1.12.2020 sind viele neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) wurde am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2020, S. 2187).
- Sanierung und Modernisierung werden einfacher
- Anspruch auf zertifizierten Verwalter statt Sachkundenachweis für Gewerbeerlaubnis
- Gemeinschaft als Träger der Verwaltung
- Mehr Befugnisse für Verwalter
- Außenvollmacht für Verwalter
- Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung werden vereinfacht
- Beschluss-Sammlung wird doch nicht abgeschafft
- Recht auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen
- Flexiblere Entscheidung über Kostentragung
- Verwaltungsbeirat wird flexibler ausgestaltet
- Einfachere Abberufung des Verwalters
- Anfechtungsklage gegen die Gemeinschaft
- Kostenentscheidung zulasten des Verwalters wird abgeschafft
- Grundbucheintragung vereinbarungsändernder Beschlüsse
- Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft
- Erweiterung der Sondereigentumsfähigkeit
- Gegenstand und Inhalt der Jahresabrechnung
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Doch keine Beschlusskompetenz für Vertragsstrafen
- Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht